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16.4.2024

Dekarbonisierung des Verkehrs: Die Auswirkungen von europaweiten Mauterhöhungen aufgrund von CO₂-Klassen

Mit der neuen CO2-Verordnung für Lastkraftwagen werden ehrgeizige Ziele gesetzt, um die CO2-Auspuffemissionen neuer Lkw bis 2030 um 45 % gegenüber dem Stand von 2019 zu senken. Unterstützt wird dieser große Umweltschub durch die Richtlinie (EU) 2022/362 über Straßenbenutzungsgebühren, die bis zum 25. März 2024 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Worum geht es dabei? Nun, sie bringt Bewegung in die Sache, indem sie CO₂-Emissionsklassen direkt in die Struktur der nationalen Mautsysteme einwebt. 

Dekarbonisierung des Verkehrs: Die Auswirkungen von europaweiten Mauterhöhungen aufgrund von CO₂-Klassen

Differenzierte CO₂-Gebühren: Dies wird durch eine Staffelung erreicht, die Fahrzeuge in eine von fünf verschiedenen CO₂-Emissionsklassen auf der Grundlage von Emissionsdaten aus dem VECTO-Tool einteilt. Es besteht keine Verpflichtung, dies zu tun und die CO2-Bewertung an VECTO zu koppeln, so dass erneuerbare Kraftstoffe aus dem Anwendungsbereich herausfallen würden. Bislang wenden Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik dieses Prinzip an. Andere Mitgliedsstaaten erwägen die Einführung einer CO2-Differenzierung.

EU-Mautsysteme für Straßen: Ein umfassender Überblick

In der Europäischen Union gibt es ein vielfältiges Konzept für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßen durch schwere Nutzfahrzeuge. Dieses System ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: Einige verwenden entfernungsabhängige Mautgebühren, andere zeitabhängige Benutzungsgebühren und einige wenige arbeiten mit langfristigen Konzessionsverträgen mit privaten Betreibern.

Entfernungsabhängige Mautgebühren: Staatliche Aufsicht

Eine beträchtliche Anzahl von EU-Ländern, darunter Deutschland, Polen, Österreich, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Belgien, Bulgarien und die demnächst beitretenden Länder Dänemark und Niederlande, haben eine staatlich gelenkte entfernungsabhängige Maut eingeführt. Dieses System, bei dem sich die Mautgebühren nach der zurückgelegten Strecke richten, wird von den nationalen Behörden, oft in Zusammenarbeit mit den Ministerien, überwacht. Diese Länder, auf die 53 % des Straßengüterverkehrs in der EU entfallen, beteiligen keine nichtstaatlichen Akteure an der Festlegung der Mautsätze.

Länder, in denen Konzessionen dominieren

Im Gegensatz dazu haben Frankreich, Italien, Kroatien, Griechenland und Portugal fast alle ihre Autobahnen im Rahmen langfristiger Konzessionsverträge an private Betreiber vergeben. Diese "Konzessionsländer" geben diesen Betreibern eine erhebliche Kontrolle über die Mautsätze. Irland hat ein ähnliches System für ausgewählte Autobahnabschnitte. Spanien, wo die Zahl der Konzessionen zurückgeht und die Zahl der frei zugänglichen Straßen zunimmt, plant im Rahmen seiner Sanierungsstrategie nach der Pandemie ein nationales Mautsystem für alle Autobahnen. Bis 2027 sollen konzessionsgesteuerte entfernungsabhängige Mautgebühren in den Mitgliedstaaten 28 % des EU-Straßengüterverkehrs abdecken.

Zeitabhängige Benutzungsgebühren: Vignetten

Zeitabhängige Benutzungsgebühren, sogenannte Vignetten, erlauben es Fahrzeugen, die Infrastruktur für einen bestimmten Zeitraum, z. B. einen Tag oder eine Woche, zu nutzen. Dieses Modell ist weniger verbreitet, wird aber in Schweden, Estland, Lettland und Luxemburg noch verwendet. Auf diese Länder, die die Vignette möglicherweise aus regionalen Gründen oder wegen der Kosten für die Umstellung auf die entfernungsabhängige Maut beibehalten, entfallen nur 4 % des Straßengüterverkehrs in der EU. Rumänien, das derzeit Vignetten verwendet, hat sich verpflichtet, im Rahmen seines Konjunkturprogramms auf die entfernungsabhängige Maut umzustellen.

Der Übergang und die nicht mautpflichtigen Regionen

Bis 2027 erwartet die EU eine Abdeckung von 81 % mit entfernungsabhängiger Maut (53 % staatlich gelenkt und 28 % konzessioniert), zusammen mit Vignettennutzungsgebühren. Dies entspricht insgesamt etwa 85 % der Lkw-Maut-/Vignettenabdeckung in der EU. Die verbleibenden 15 % befinden sich entweder in der Übergangsphase, wie in Spanien und Rumänien, oder sind derzeit nicht mautpflichtig, wie in Finnland, Malta und Zypern.

Anwendung der CO₂-Variante auf die Lkw-Maut in der EU

Die Europäische Union macht große Fortschritte bei der Einbeziehung von Umweltaspekten in ihre Mautsysteme. Mit der Einführung der Richtlinie (EU) 2022/362 sind die Mitgliedstaaten nun verpflichtet, CO₂-Variationen in ihre Mautsysteme für Lkw einzubeziehen. Und so funktioniert es:

Vignetten / Zeitabhängige Nutzungsentgelte

  • Fristverlängerung für einige Länder: Dänemark, Luxemburg, die Niederlande und Schweden, bekannt als die "ursprünglichen Eurovignetten-Länder", haben bis zum 24. März 2025 Zeit, die CO₂-Variante einzuführen.
  • Beschränkung nach 2024: Nach März 2024 müssen die Mauttarife für zeitabhängige Vignetten auf den Kernabschnitten des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) in Abhängigkeit von den CO₂-Emissionen eines Lkw variieren. Das bedeutet, dass die Kosten für diese Vignetten, die Lkw die Nutzung der Infrastruktur für einen bestimmten Zeitraum ermöglichen, auf der Grundlage der CO₂-Emissionen der Fahrzeuge angepasst werden, um Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Lkw zu schaffen.

Entfernungsabhängige Mautgebühren

  • Frist für die Umsetzung: Bis zum 24. März 2024 müssen alle EU-Länder, mit Ausnahme der Länder mit Konzessionsverträgen, CO₂-Variationen in ihre streckenbezogenen Mautgebühren für Lkw einbeziehen. Länder mit Konzessionsverträgen werden diese Änderungen anwenden, wenn Mautverträge neu unterzeichnet, erneuert oder wesentlich geändert werden.
  • Optionen für die Umsetzung: Die Länder haben drei Optionen:
    • Option 1: Anpassung der Infrastrukturgebührenkomponente der Maut auf der Grundlage der CO₂-Emissionen des Lkw. Diese Komponente deckt in der Regel die Kosten für Straßenbau, Instandhaltung und Betrieb ab.
    • Option 2 : Erhebung einer separaten Gebühr für externe Kosten für CO₂ zusätzlich zu der unveränderten Infrastrukturgebühr.
    • Option 3: Kombination beider Ansätze - Änderung der Infrastrukturgebühr für CO₂ und Anwendung einer separaten Gebühr für externe Kosten für CO₂.

Wie funktioniert die CO₂-Abweichung?

  • Variation der Infrastrukturgebühr: Bei der oben genannten Option 1 sieht die Richtlinie vor, dass die Differenzierung der Infrastrukturgebühren keine zusätzlichen Einnahmen generieren darf, d. h. die Ermäßigung für effiziente Lkw muss durch eine Erhöhung der Gebühren für weniger effiziente Lkw ausgeglichen werden.
  • Differenzierte CO₂-Gebühren: Dies wird durch die Einteilung der Fahrzeuge in eine von fünf verschiedenen CO₂-Emissionsklassen auf der Grundlage der Emissionsdaten des VECTO-Tools erreicht.
  • CO₂-Emissionsklassen:
    • Klasse 1: Fahrzeuge, die zu keiner anderen Klasse gehören.
    • Klasse 2: Emissionen, die 5-8% unter dem Emissionssenkungspfad liegen.
    • Klasse 3: Emissionen, die mehr als 8 % unter dem Zielwert liegen, aber nicht zu den unteren Klassen gehören.
    • Klasse 4 (Emissionsarme Fahrzeuge - LEV): Emissionen, die mehr als 50 % unter den CO₂-Referenzemissionen liegen.
    • Klasse 5 (Null-Emissions-Fahrzeuge - ZEV): Fahrzeuge ohne Motor oder mit Emissionen von weniger als 1 gCO₂/kWh oder km.

Nach dem neuen System werden die Fahrzeuge in fünf CO₂-Klassen eingeteilt (siehe oben), wobei jedes Fahrzeug zunächst in Klasse 1 eingestuft wird. Wenn Sie einen niedrigeren Mautsatz anstreben und in die Klassen 2 bis 5 fallen, müssen Sie einige zusätzliche Daten oder Zulassungsangaben machen. Hier kommen Dienste wie die Mautlösung von Eurowag ins Spiel. Sie können die erforderlichen Informationen über Eurowag einreichen, um sich für diese ermäßigten Mautgebühren zu qualifizieren. Wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, sollte der Mautbetreiber diese Ermäßigungen entsprechend anwenden. Nur ein Hinweis: Um in den Genuss eines reduzierten Aufschlags auf die Standard-CO₂-Klasse 1 zu kommen, muss Ihr Fahrzeug nach Juli 2019 zugelassen worden sein. Sobald Sie Ihre Daten eingereicht haben, werden diese an die zuständigen Behörden weitergeleitet, die dann Ihre Mautgebühren auf der Grundlage dieser aktualisierten Informationen berechnen werden.

Sind Sie neugierig, wie sich die neuen CO₂-Emissionsklassen auf Ihre Lkw-Mautkosten auswirken werden? Warum probieren Sie nicht den Eurowag-CO₂-Rechner aus? Mit diesem praktischen Tool können Sie auf der Grundlage des CO₂-Ausstoßes Ihres Fahrzeugs grob abschätzen, was Sie an Mautgebühren zu zahlen haben. Es ist eine gute Möglichkeit, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und die finanziellen Auswirkungen auf Ihre Flotte zu verstehen.

Wie stellen Sie die erforderlichen Daten für die CO₂-Einstufung Ihrer Fahrzeuge bereit?

Sie müssen einige spezifische Daten und Fahrzeugpapiere vorlegen, um die CO₂-Emissionen Ihrer Fahrzeuge nachzuweisen. Zu den Informationen, die Sie bereitstellen müssen, gehören:

  • Motoreigenschaften, z. B. ob es sich um einen Dieselmotor handelt
  • Wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde
  • Der F1-Wert bezieht sich auf die technisch zulässige Gesamtmasse (nicht auf den F2-Wert)
  • Die Motorleistung in Kilowatt
  • Art der Kabine - z. B. ob es ein Schlafwagenabteil hat oder nicht
  • Die Fahrzeugklasse und -gruppe, z. B. ob es sich um eine Zugmaschine oder einen Lastkraftwagen handelt
  • Die Achskonfiguration Ihres Fahrzeugs
  • Die CO₂-Emissionen Ihres Fahrzeugs in Gramm pro Tonnenkilometer

Denken Sie daran, dass sich diese Liste ohne Vorankündigung ändern kann, so dass es immer gut ist, sie zu überprüfen. Neben diesen Angaben müssen Sie auch einige wichtige Fahrzeugpapiere wie die Fahrzeugzulassung Teil 1, die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und die Kundeninformationsdatei (CIF) hochladen.

Sobald Sie die oben genannten Informationen an Eurowag übermittelt haben, kümmern wir uns um den Rest. Wir leiten alles an die örtlichen Mautbehörden weiter und stellen sicher, dass Ihre Fahrzeuge korrekt eingestuft und die richtigen CO₂-Klassen angewendet werden. Es ist ein einfacher Prozess, der Ihnen hilft, die Vorschriften einzuhalten und möglicherweise von niedrigeren Mautgebühren zu profitieren!

Auswirkungen auf die Flottenzusammensetzung

  • Emissionsminderungspfad: Dieser Verlauf wird im Rahmen der CO₂-Normen für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt und bestimmt die Einstufung von Fahrzeugen in die Klassen 2 und 3, wodurch sich die Zuordnung von Fahrzeugen zu diesen Klassen im Laufe der Jahre ändert.
  • Beispiel für die Klassenzuordnung: Im VECTO-Emissionsklassifizierungssystem werden z. B. zweiachsige Sattelzugmaschinen, ein bedeutendes Segment neuer Lkw, als Beispiel verwendet. Die Entwicklung dieser Fahrzeuge unter den CO₂-Normen von 2019 hilft bei der Bestimmung ihrer Klassifizierung.

Wie stark werden die Mautgebühren infolge der Einführung der neuen CO₂-Klassen steigen?

Im Zuge der Umstellung Europas auf eine umweltfreundlichere Zukunft wird es erhebliche Änderungen bei der Berechnung der Mautgebühren geben, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge. Schauen wir uns an, wie diese Änderungen in den wichtigsten europäischen Ländern aussehen:

Deutschland: DE Mauterhöhung

  • Starttermin: Das neue CO₂-basierte Mautsystem ging am 1. Dezember 2023 an den Start.
  • Auswirkungen auf die Mautsätze: Mit der Einführung der CO₂-abhängigen Maut könnten die Transportkosten auf Bundesstraßen und Autobahnen um bis zu rund 80 % steigen. Konkret wird sich der Mautsatz, der derzeit bei 0,19 Euro pro Kilometer für einen typischen 5-achsigen Lkw über 18 Tonnen liegt, auf 0,34 Euro pro Kilometer fast verdoppeln.
  • Zusätzlicher Aufschlag: Es wird ein CO₂-Zuschlag von 200 € pro Tonne CO₂-Emissionen eingeführt. Dieser gilt zunächst für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und wird ab 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet.

Österreich und die Tschechische Republik: Dem Beispiel folgen

  • Österreichs Erhöhung: Die Mautsätze in Österreich werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 um 20-30 % steigen.
  • Tschechische Republik: Ansatz: Die Tschechische Republik plant, ihre Mautgebühren ab März 2024 um 10-15 % zu erhöhen.

Ungarn: Bereits auf dem Vormarsch

  • Jüngste Erhöhung: Zum 1. Oktober 2023 hat Ungarn sein Mautsystem bereits um 17,6 % angehoben.

Praktische Auswirkungen

  • Für eine Fahrt durch Deutschland von der niederländischen Grenze nach Polen, die rund 700 km umfasst, könnte die Mauterhöhung nach den neuen Tarifen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 110,00 € pro Fahrt bedeuten.
  • Die Branche rechnet mit einer breiteren Verlagerung hin zu emissionsfreien Fahrzeugen und erwartet, dass bis 2030 50 % und bis 2040 75 % der neu verkauften Lkw elektrisch betrieben werden.

Vorausschauend bleiben: Navigation durch die neuen EU-Straßenverkehrsvorschriften

Im Zusammenhang mit der Anpassung an die Richtlinie (EU) 2022/362 und deren Mautanforderungen ist der Einsatz fortschrittlicher Technologien von entscheidender Bedeutung. Instrumente wie die E-Maut-Lösung von Eurowag, ergänzt durch Geräte wie die EVA On-Board-Unit, gewährleisten nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch die Effizienz der Lkw-Mauterhebung. Die E-Maut-Lösung von Eurowag stellt sicher, dass Ihr Fuhrpark auf der richtigen Seite dieser Veränderungen steht, gewährleistet eine genaue Fahrzeugklassifizierung und faire Mautgebühren und unterstützt Ihre "Go Green"-Bemühungen. Die EVA-Bordgeräte spielen eine Schlüsselrolle bei der genauen Erfassung der CO₂-Emissionen und der Mautgebühren und fügen sich nahtlos in das Ziel der Richtlinie ein, den Straßenverkehr umweltfreundlicher zu gestalten.

Erfahren Sie mehr über die CO₂-Emissionsklassen und ihre Auswirkungen auf Ihre Mautgebühren, indem Sie sich noch heute an den 24/7-Kundendienst von Eurowag wenden.