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18.4.2024

Lkw-Lenkzeiten, Pausen- und Ruhezeitenregelung

Die Europäische Union (EU) hat strenge Richtlinien für die Lenkzeiten von Lastkraftwagen (Lkw), die so genannten Lkw-Fahrverordnungen. Diese Richtlinien wurden erstellt und überarbeitet, um sicherzustellen, dass die Fahrer*innen gut ausgeruht sind. Sie befassen sich mit Lkw-Fahrzeiten, Pausen und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer*innen, um Übermüdung und Unfälle zu vermeiden. In diesem Artikel befassen wir uns mit der Verordnung über Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer*innen, der Verordnung über das Führen von Lkw-Fahrtenschreibern und Aufzeichnungen, der Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften und den Strafen bei Nichteinhaltung. Dieser Leitfaden gilt für EU-Mitglieder wie die Tschechische Republik, die Slowakei, Polen, Ungarn und Rumänien sowie für Nicht-EU-Mitglieder wie Serbien.

Lkw-Lenkzeiten, Pausen- und Ruhezeitenregelung

Lenkzeitregelungen in der EU und AETR

Die EU hat strenge Vorschriften für die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten von Lkw-Fahrer*innen. Mit diesen Vorschriften, die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt sind, soll die Müdigkeit der Fahrer*innen bekämpft werden, die eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle ist.

  • Tägliche Lenkzeit Begrenzung: Die EU- und AETR-Mitgliedsländer schreiben vor, dass die Lkw-Lenkzeit 9 Stunden zwischen zwei Pausen nicht überschreiten darf. Die Vorschriften erlauben auch eine Verlängerung der Lenkzeit auf bis zu 10 Stunden zweimal pro Woche. Dieser Grenzwert soll Unfälle durch Übermüdung vermeiden und sicherstellen, dass die Fahrer*innen immer aufmerksam unterwegs sind.

Beispiel für 9 Stunden Fahrt pro Tag:

Beispiel für 10 Stunden Fahrt pro Tag

  • Wöchentliche Lenkzeit Beschränkung: Lkw-Fahrer*innen sollten in der Woche nicht mehr als 56 Stunden fahren. Dies kann sich aus 9 Stunden an vier Tagen pro Woche und 10 Stunden an zwei Tagen pro Woche zusammensetzen. Diese Regelung trägt zu ausgewogenen Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer*innen bei, was nicht nur die Gesundheit der Fahrer*innen, sondern auch die Verkehrssicherheit verbessert.

Beispiel für 56 Stunden Fahrzeit pro Woche (maximal)

Zweiwöchige Lenk Zeitbegrenzung: Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten. Dieses zweiwöchentliche Limit beugt langfristigen Ermüdungsproblemen bei Fahrer*innen vor. Diese Regelung gilt sowohl vorwärts als auch rückwärts.

Wie aus dem obigen Beispiel hervorgeht, liegen die zwei wöchentlichen Arbeitsstunden für die Wochen 1 und 2 sowie die Wochen 3 und 4 unter 90 Stunden und damit innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Die kombinierten Wochenstunden für die Wochen 2 und 3 liegen jedoch über der gesetzlichen Grenze von 90 Stunden und sind daher illegal.

Die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, die Slowakei und Rumänien sind alle Mitglieder der EU und befolgen die EU-Vorschriften in Bezug auf Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten. Serbien gehört nicht zur EU, ist aber Mitglied des AETR und befolgt die AETR-Vorschriften. Das AETR ist ein europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals. Die AETR-Vorschriften über die Lenkzeiten entsprechen den EU-Vorschriften. Die einzigen Ausnahmen sind die folgenden:

  • die Ausnahme für Fahrzeuge, die Handwerksgüter befördern
  • die Rückkehr zu ihrem Unternehmen oder ihrem Wohnsitz
  • die Möglichkeit, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten zu nehmen
  • die Unterbrechung der wöchentlichen Ruhezeiten

Pausenzeiten für Fahrer*innen

Nach viereinhalb Stunden ununterbrochener Fahrt muss eine 45-minütige Pause eingelegt werden. Diese Unterbrechung kann in zwei Intervalle aufgeteilt werden. Die erste Pause sollte 15 Minuten oder länger dauern. Die zweite Unterbrechung sollte nicht kürzer als 30 Minuten sein. Beide Pausen sollten innerhalb von 4,5 Stunden Lenkzeit liegen.

Ruhezeiten für Lkw-Fahrer*innen

Tägliche Ruhezeit: Die tägliche Ruhezeit, die Lkw-Fahrer*innen einhalten müssen, beträgt elf Stunden pro Tag, die auf neun Stunden verkürzt werden können, jedoch höchstens dreimal in wöchentlichen Abständen. Diese Ruhezeit kann in zwei Zeiträume aufgeteilt werden, wenn der erste Zeitraum mindestens 3 Stunden und der zweite mindestens 9 Stunden beträgt. Diese tägliche Ruhezeit kann auch auf 9 aufeinanderfolgende Stunden verkürzt werden, jedoch höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten (so genannte reduzierte tägliche Ruhezeiten).

Fähre: Begleiten Fahrer*innen Fahrzeuge, die mit einer Fähre oder einem Zug befördert werden, und legen sie eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so darf diese Zeit höchstens zweimal durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden, die insgesamt nicht länger als eine Stunde dauern dürfen. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit müssen die Fahrer*innen ein Schlafwagenabteil, ein Liegeplatz oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Wöchentliche Ruhezeit: Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, die Lkw-Fahrer*innen einhalten müssen, ist ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens 45 Stunden. Eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit ist ein Zeitraum von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden, aber weniger als 45 zusammenhängenden Stunden. In jedem Zeitraum von zwei Wochen muss mindestens eine vollständige gesetzliche Ruhezeit von 45 Stunden genommen werden. Eine Verringerung der wöchentlichen Ruhezeit muss ausgeglichen werden. Die Ausgleichsruhezeit muss bis zum Ende der dritten auf die betreffende Woche folgenden Woche in einer Sitzung genommen werden. Dies wird im Folgenden anhand eines Beispiels näher erläutert.

Serbien ist Mitglied des AETR. Die AETR-Vorschriften für die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer sind größtenteils dieselben wie in der EU, mit einigen Ausnahmen wie den folgenden

  • Sie dürfen länger als 4 aufeinander folgende Wochen arbeiten, ohne nach Hause oder zum Standort des Fahrzeugs zurückzukehren.
  • Sie dürfen eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit (weniger als 45 Stunden) einlegen, gefolgt von einer vollen wöchentlichen Ruhezeit
  • Sie können ihre normale tägliche Ruhezeit (11 Stunden) nur bei Fährüberfahrten unterbrechen.

Arbeitszeitregelungen (einschließlich Lenkzeiten)

Nachdem die EU Lenkzeitvorschriften eingeführt hatte, stellte sich heraus, dass einige Unternehmen ihre Fahrer*innen für längere Zeit mit anderen Arbeiten beauftragten. Dies bedeutete, dass die Fahrer*innen nicht genügend Ruhezeiten bekamen. Um dem entgegenzuwirken, erließ die EU die Richtlinie 2002/15/EG für Arbeitszeitregelungen zur Begrenzung der Gesamtarbeitszeit (einschließlich der Lenkzeiten).

Arbeitszeit (einschließlich Fahrzeit): Tägliche, wöchentliche und jährliche Obergrenzen

  • 10 Stunden pro Tag (einschließlich Fahrzeit), wenn Nachtarbeit geleistet wird (dies kann im Rahmen einer Tarif- oder Betriebsvereinbarung verlängert werden). Die Definition von Nachtarbeit lautet, dass mindestens 4 Stunden zwischen 00:00 und 07:00 Uhr gearbeitet werden muss. Daraus lässt sich ableiten, dass die Mindestruhezeit nach einer Nachtschicht 14 Stunden beträgt. Dies ist jedoch in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich.
  • Die Arbeitszeit darf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Bezugszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit beträgt 4 Monate.
  • 60 Stunden dürfen nur geleistet werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Norm nicht überschritten wird.

Arbeitszeit: Pausen

  • 6 Stunden Arbeit: 15 Minuten Pause (Minimum)
  • 6-9 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pausenzeit insgesamt (eine Pause von 30 Minuten oder zwei Pausen von je 15 Minuten) 
  • Mehr als 9 Stunden Arbeit: 45 Minuten Pausenzeit insgesamt 
  • Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Arbeitszeiten der Fahrer*innen hat Vorrang vor der Richtlinie (EG) Nr. 2002/15 über die Pausenregelung. 

Arbeitszeiten: Ruhezeit

Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten der Fahrer*innen und die Anforderungen an die Arbeitsruhezeiten sind nach den Vorschriften über die Lenkzeiten und die Arbeitszeiten gleich. 

Bedeutung dieser Vorschriften

Vorbeugung von Übermüdung der Fahrer*innen: Das Fahren bei Müdigkeit ist dem Fahren nach Alkoholkonsum sehr ähnlich; es beeinträchtigt die Leistung erheblich. Die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten verhindern eine Übermüdung und helfen den Fahrer*innen, am Steuer wach und aufmerksam zu bleiben.

Erhöhung der Verkehrssicherheit: Im Vergleich zu unzureichend ausgeruhten Fahrer*innen sind ausgeruhte Fahrer*innen seltener in Unfälle verwickelt. Diese Vorschriften für Lkw-Fahrer*innen sind von entscheidender Bedeutung für den Plan der EU, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten zu senken. Sie gewährleisten die Verkehrssicherheit für Lkw-Fahrer*innen und sicherere Straßen für alle.

Einhaltung der europäischen Normen: Die Einhaltung solcher Vorschriften ist nicht nur eine Frage des Schutzes vor Strafen. Es geht um die Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus. Die Einhaltung der Vorschriften sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards in den Transportsektoren der europäischen Länder, was zur Vertrauensbildung innerhalb des Transportsektors beiträgt.

Förderung gesünderer Arbeitsbedingungen: Fahren ohne ausreichende Pausen kann der physischen und psychischen Verfassung der Fahrer*innen schaden. Die Vorschriften sehen Ruhezeiten vor und schützen die Gesundheit der Fahrer*innen. Sie sorgen dafür, dass die Fahrer*innen nach langen Fahrten ausreichend Zeit zum Ausruhen haben.

Verbesserung von Effizienz und Moral: Ausgeruhte Fahrer*innen sind produktiver und begehen weniger Fehler. Diese Vorschriften für Lkw-Fahrer*innen tragen indirekt zur Verbesserung der Logistikabläufe bei. Außerdem erhöhen sie die Arbeitszufriedenheit und die Moral der Fahrer*innen. Dies trägt dazu bei, die Fluktuationsrate zu senken und eine engagierte Belegschaft zu schaffen.

Wie werden die Vorschriften überwacht?

Fahrtenschreiber: Alle Lkw, die in der EU fahren, sind verpflichtet, Fahrtenschreiber zu verwenden. Diese zeichnen Lenkzeiten, Pausen, Ruhezeiten und andere Aktivitäten auf, um die EU-Arbeitszeitstandards für Fahrer*innen einzuhalten. Sie können auch zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten verwendet werden. 

Zeiterfassungsbögen: Wenn Fahrtenschreiber nur zur Aufzeichnung der Lenkzeiten von Lkw-Fahrer*innen verwendet werden, müssen Arbeitszeitnachweise geführt werden, um andere Arbeitszeiten als die Lenkzeiten aufzuzeichnen.

Welche Angaben zu Fahrer*innen müssen auf dem analogen Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden?

Die Aufzeichnungstabelle des Fahrtenschreibers muss enthalten:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Orte, an denen die Nutzung der Karte begann und endete
  • Ländersymbol für Beginn und Ende der Nutzung der Karteikarte
  • Datum des Beginns und des Endes der Aufzeichnungen
  • Ruhezeit zwischen Beginn/Ende des Dienstes
  • Das amtliche Kennzeichen jedes Fahrzeugs, das Ihnen zu Beginn der ersten Fahrt zugewiesen wird, und falls Sie das Fahrzeug während der Nutzung des Schaublattes wechseln
  • Zeitpunkt eines jeden Fahrzeugwechsels
  • Anfangs- und Endstand des Kilometerzählers
  • Die Kilometerstände für jedes Fahrzeug sind zu dokumentieren, wenn die Fahrer*innen während des Arbeitstages das Fahrzeug wechselt
  • Auf der Rückseite der Fahrtenschreiberkarte befindet sich in der Regel ein Feld für die manuelle Aufzeichnung von Angaben zu anderen Fahrzeugen, die während des erfassten Zeitraums gefahren wurden
  • Symbol des Landes, in dem die Grenze überschritten wird.

Welche Fahrtenschreiber Aufzeichnungen müssen vorhanden sein?

Wenn das Fahrzeug über einen analogen Fahrtenschreiber verfügt, müssen Sie Folgendes vorlegen können: 

  • die Schaublätter für den aktuellen Tag und die vorangegangenen 28 Kalendertage
  • alle manuellen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die während des laufenden Tages und der vorangegangenen 28 Kalendertage gemacht wurden
  • die Karte des digitalen Fahrtenschreibers (wenn Sie eine haben).  

Wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, müssen Sie Folgendes vorlegen können: 

  • Ihre Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber
  • alle manuellen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die während des laufenden Tages und der vorangegangenen 28 Kalendertage gemacht wurden
  • Ihre Schaublätter für jedes Fahrzeug mit analogem Fahrtenschreiber, das Sie in den letzten 28 Kalendertagen gefahren haben.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die Kenntnis der Vorschriften über die Arbeitszeiten der Fahrer*innen ist das A und O der Verkehrssicherheit im Transportgewerbe. Zu den Vorschriften gehören die Lenkzeiten, die Pausen, die eingelegt werden müssen, und die Gesamtzahl der Stunden, die Fahrer*innen in einem Zeitraum von zwei Wochen leisten dürfen. Verstöße gegen diese Vorschriften und gegen das Fahrtenschreibergesetz können erhebliche Geldstrafen oder sogar noch härtere Konsequenzen nach sich ziehen.  

Slowakei

  • Geldbußen: Verstöße in der Slowakei können zwischen 330 EUR und 16596 EUR kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.

Polen

  • Geldbußen: Wenn Sie in Polen einen Fehler machen, können die Bußgelder für Fahrer*innen bis zu 10 EUR und für Unternehmen bis zu 2 700 EUR betragen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ungarn

  • Geldbußen: Die Bußgelder in Ungarn liegen zwischen 25 und 2.000 EUR, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten. Nähere Informationen finden Sie hier.

In der Tschechischen Republik, Rumänien und Serbien gelten ähnliche Bußgelder.

Tschechische Republik

  • Geldbußen: Das Bußgeld in der Tschechischen Republik kann je nach Schwere des Verstoßes bis zu 13.790 EUR betragen. Für spezifische Informationen klicken Sie hier.

Rumänien

  • Geldbußen: Nach rumänischem Recht können bei Nichteinhaltung der gesetzlichen täglichen Ruhezeit Bußgelder in Höhe von etwa 900 bis 1 800 EUR verhängt werden.

Serbien

  • Geldbußen: In Serbien ist die Lage nicht besser. Die Überschreitung der Vorschriften für die Lenkzeit eines Fahrzeugs kann ein Unternehmen zwischen 850 und 6.800 EUR kosten. 

Was kann sonst noch schief gehen?

Abgesehen von den Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel kann es auch bedeuten, dass Sie beim Verstoß gegen diese Vorschriften erwischt werden:

  • Die Fahrer müssen sich möglicherweise eine Auszeit vom Beruf nehmen.
  • Den Unternehmen könnte die Betriebserlaubnis entzogen werden.
  • Die Fahrer*innen könnten Punkte in ihrem Berufsprotokoll erhalten, was nie eine gute Nachricht ist.

Unterm Strich: Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Unternehmen und Fahrer*innen gleichermaßen wichtig, um Geldbußen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Und denken Sie daran, dass sich die Vorschriften ändern können. Es ist also immer eine gute Idee, sich bei der örtlichen Verkehrsbehörde zu erkundigen oder sich rechtlich beraten zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die Straße vor uns

Die EU hat umfangreiche Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge erlassen, die die Sicherheit der Fahrer*innen durch die Kontrolle der täglichen Lenkzeiten erhöhen, um Müdigkeit bedingte Verkehrsunfälle zu vermeiden. Diese Gesetze schreiben tägliche, wöchentliche und vierzehntägige Höchstlenkzeiten vor, um chronische Müdigkeit zu bekämpfen, sowie Mindestpausen nach jeweils viereinhalb Stunden Lenkzeit und tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten für Fahrer*innen. Länder wie die Tschechische Republik, die Slowakei, Polen, Ungarn und Rumänien entsprechen diesen EU-Anforderungen, während für Serbien im Rahmen des AETR-Abkommens dieselben Normen gelten. 

Um übermäßige Arbeit neben dem Fahre*innen zu vermeiden, hat die EU außerdem die Richtlinie 2002/15/EG verabschiedet, die die Zahl der Arbeitsstunden begrenzt, um sicherzustellen, dass die Fahrer*innen ausreichend Zeit zum Ausruhen haben. Die Einhaltung der Richtlinie wird durch Fahrtenschreiber und Stundenzettel durchgesetzt, da sie die Lenkzeitpausen, Ruhezeiten, als auch Nacht- und Mittagsruhen  aufzeichnen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann strenge Strafen nach sich ziehen, z. B. hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug oder negative Folgen für das Berufsregister der Fahrer*innen. Dies zeigt, wie wichtig diese Praktiken für den Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens aller Verkehrsteilnehmer*innen sind.

Eurowag hilft bei der Einhaltung der Vorschriften und mehr

Telematik ist eine leistungsstarke Flottenmanagement-Software, die die Aufzeichnungen zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten vereinfacht. Ein elektronisches Fahrtenschreibergerät von Eurowag kann alle Pausen, Ruhezeiten und aufeinanderfolgenden Lenkzeiten aufzeichnen. 

Da die Informationen automatisch aufgezeichnet werden, kann Telematics den administrativen Aspekt der Einhaltung der Vorschriften optimieren. Dies spart Zeit und Geld für Fahrer*innen, Disponent*innen, Eigentümer*innen und Manager*innen gleichermaßen. Die erfassten Daten können sogar dazu verwendet werden, den Kraftstoffverbrauch zu senken, den Wartungsbedarf von Fahrzeugen zu ermitteln und das Fahrverhalten und die Produktivität zu verbessern.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mehr über unsere Telematik-Flottenmanagement-Software zu erfahren und darüber, wie wir Lkw-Unternehmen bei vielen ihrer Anforderungen helfen können.