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20.11.2024

Vorschriften für Fahrerkarten in der gesamten EU: Was Sie wissen müssen

Fahrerkarten sind für Lkw-Fahrer*innen und Transportunternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, von entscheidender Bedeutung und dienen als wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Fahrtenschreibervorschriften. Ähnlich wie ein Führerschein ist eine Fahrerkarte für bestimmte Fahrzeuge obligatorisch und ermöglicht die Überwachung von Fahrstunden, Pausen und Ruhezeiten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die Anforderungen an EU-Fahrerkarten, einschließlich der Frage, wer eine Karte benötigt, mögliche Ausnahmen und wie man mit verlorenen oder abgelaufenen Karten umgeht, um Bußgelder zu vermeiden.

Vorschriften für Fahrerkarten in der gesamten EU: Was Sie wissen müssen

Überblick über die EU-Fahrkartenvorschriften

Auf einer Fahrerkarte werden wesentliche Informationen über die Qualifikationen und Berechtigungen der Fahrer*innen erfasst. Heutige Fahrerkarten sind digital und in Fahrtenschreiber integriert, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu Höchstlenkzeiten, Ruhepausen und wöchentlichen Ruhezeiten sicherzustellen. Die Durchsetzung von Fahrstundenbegrenzungen fördert die Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, Ermüdungserscheinungen der Fahrer*innen vorzubeugen.

Fahrerkarte beantragen: Wann ist sie erforderlich?

  • Gewichtsanforderung: Gemäß der Verordnung 561/2006 muss jedes Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 Tonnen über eine Fahrerkarte und einen Fahrtenschreiber verfügen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt diese Pflicht auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im internationalen Transport.
  • Passagieranforderungen: Auch für Fahrzeuge mit mehr als neun Personen inklusive Fahrer*in ist eine Fahrerkarte Pflicht. Dies gilt für Busse und andere Personenkraftwagen, die der Fahrtenschreiberverordnung unterliegen.

Wer braucht eine Fahrerkarte?

Für die meisten Lkw, Busse und großen Transporter ist eine Fahrerkarte mit einer Gültigkeit von fünf Jahren erforderlich, die nach Ablauf erneuert werden muss.

Für zusätzliche Unterstützung: Eurowag Tankkarten können den Betrieb rationalisieren, indem sie die Kraftstoffkosten verwalten und die Ausgaben verfolgen, was die Einhaltung von Vorschriften sowohl für Fahrer*innen als auch für Transportunternehmen erleichtert.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Nutzung der Fahrerkarte

Während die meisten Fahrer*innen eine Fahrerkarte benötigen, sind Fahrer*innen in bestimmten Situationen von dieser Pflicht ausgenommen. Nachfolgend finden Sie Beispiele für diese Ausnahmen gemäß der EU-Verordnung 561/2006:

  • Allgemeine Ausnahmen: In den Artikeln 3 und 13 der Verordnung 561/2006 sind Ausnahmen aufgeführt, wobei Artikel 3 in der gesamten EU gilt und Artikel 13 es jedem Mitgliedsstaat ermöglicht, seine Bedingungen festzulegen.
  • Handwerkerverordnung: Eine bemerkenswerte Ausnahmeregelung, die sogenannte „Handwerkerverordnung“, erlaubt es Fahrer*innen, die Handwerks- oder Wartungsarbeiten ausführen, ohne Fahrerkarte zu fahren, sofern die zurückgelegte Strecke 100 km vom Firmensitz nicht überschreitet.

Fahrer*innen müssen sich mit diesen Ausnahmeregelungen vertraut machen, da bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen verhängt werden können. Beispielsweise ist das Fahren ohne angemeldete Fahrerkarte ein schwerwiegender Verstoß. Dies kann zu Geldstrafen, vorübergehenden Fahrverboten und möglicherweise sogar zum Verlust des Führerscheins und des guten Rufs des Unternehmens führen. In einigen EU-Ländern können wiederholte oder schwerwiegende Verstöße zu einem Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten führen.

Melden von verlorenen oder abgelaufenen Fahrerkarten

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Fahrerkarte ist eine unverzügliche Meldung an die zuständigen Behörden unerlässlich. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Umgang mit solchen Situationen:

  1. Verlust umgehend melden: Melden Sie eine verlorene oder gestohlene Karte innerhalb von sieben Werktagen. Während dieser Zeit müssen die Fahrer*innen eine manuelle Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten führen, bis sie eine Ersatzkarte erhalten. Nach Angaben der Europäischen Transportagentur können Fahrer*innen bis zu 15 Tage ohne Karte weiterarbeiten, wenn sie ihre Stunden sorgfältig dokumentieren.
  2. Wo zu melden ist: Wenn Ihre Fahrerkarte verlieren müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde melden. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland:
  • Bayern: DEKRA und TÜV
  • Baden-Württemberg: DEKRA und TÜV
  • Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
  • Brandenburg: Fahrerlaubnisbehörden
  • Bremen: Fahrerlaubnisbehörden
  • Hamburg: Landesbetrieb Verkehr
  • Hessen: TÜV
  • Mecklenburg-Vorpommern: Fahrerlaubnisbehörden
  • Niedersachsen: Fahrerlaubnisbehörden
  • Nordrhein-Westfalen: Fahrerlaubnisbehörden
  • Rheinland-Pfalz: Fahrerlaubnisbehörden
  • Saarland: Gemeinden
  • Sachsen: DEKRA und TÜV
  • Sachsen-Anhalt: DEKRA und TÜV
  • Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnisbehörden
  • Thüringen: Fahrerlaubnisbehörden
  1. Fahrerkarte verlängern: So vermeiden Sie Ausfallzeiten: Um Störungen bei der Einhaltung der Vorschriften zu vermeiden, ist es für Fahrer*innen in Deutschland ratsam, mindestens 15 Tage vor Ablauf ihrer Karte eine Verlängerung zu beantragen. Der Verlängerungsprozess muss in der oben genannten Stelle abgeschlossen werden. Die Gebühr für die Verlängerung betragen in der Regel zwischen 34 € und 42 €, dies kann je nach Bundesland variieren. Für die Beantragung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die aktuelle Fahrerkarte, den Führerschein, ein biometrisches Passfoto und das Antragsformular. 
  2. Fahren ohne Fahrerkarte: Fahrer*innen sollten niemals ohne ihre Fahrerkarte ein Fahrzeug bedienen. Anders als bei Verlust oder Beschädigung ist das Vergessen einer Karte kein triftiger Grund, ohne Karte zu fahren, und kann zu Bußgeldern führen.

Strafen bei Nichteinhaltung der Fahrerkartenvorschriften

Die EU setzt die Fahrerkartenvorschriften strikt durch, was bei Nichteinhaltung schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht. Die Strafen sollen Fahrer*innen und Unternehmen davon abhalten, gegen die Fahrtenschreibervorschriften zu verstoßen, da das Fahren ohne gültige Karte oder das Versäumnis, Daten aufzuzeichnen, als schweres Vergehen gilt. Folgendes sollten Sie über die damit verbundenen Strafen wissen:

  • Bußgelder und Verbote: Das Betreiben eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerkarte kann zu hohen Bußgeldern und teilweise auch zu Fahrverboten führen. Die International Road Transport Union (IRU) warnt davor, dass wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Verstöße verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen und möglicherweise die Karrierechancen der Fahrer*innen beeinträchtigen könnten.
  • Abgelaufene oder „nicht geschlossene“ Fahrerkarten: Fahrern mit abgelaufener Karte ist das Fahren verboten. Das Weiterfahren ohne Erneuerung der Karte kann je nach Schwere des Verstoßes zu Bußgeldern oder strengeren Strafen führen. Darüber hinaus kann das Versäumnis, eine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu „schließen“, z. B. wenn die Arbeitszeiten nicht genau erfasst werden, auch zu Bußgeldern oder zusätzlichen Strafen führen.

Um Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, die EU-Vorschriften genau zu befolgen und sicherzustellen, dass alle Unterlagen, einschließlich der Fahrtenbücher, auf dem neuesten Stand sind.

Navigieren in den EU-Fahrerkartenvorschriften: Bleiben Sie konform und sicher

Die Einhaltung der Fahrerkartenvorschriften ist für die Sicherheit und das Wohlbefinden von Fahrer*innen und anderen Verkehrsteilnehmer*innen von entscheidender Bedeutung. Das Fahrtenschreibersystem bietet in Kombination mit Fahrerkarten eine Möglichkeit, die Arbeitszeiten zu überwachen und zu begrenzen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Beim Thema Compliance sollte es nicht nur um die Vermeidung von Bußgeldern gehen. Das Befolgen dieser Vorschriften ist eine Verpflichtung zu Sicherheit, Gesundheit und verantwortungsvollem Fahren. Überprüfen Sie regelmäßig die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte, informieren Sie sich über mögliche Ausnahmen und melden Sie etwaige Probleme mit der Karte stets umgehend. Die Einhaltung von Vorschriften ist der Grundstein für einen sicheren und effizienten Transportbetrieb.