Das Einheitspapier (SAD), das bei den Zollformalitäten verwendet wird, gilt für alle Waren, unabhängig von ihrer Art und ihrem Ursprung. Es hat eine wichtige statistische Funktion, muss auf dem entsprechenden Formular vorgelegt werden und gilt nur für Waren, die in die Europäische Union eingeführt oder aus ihr ausgeführt werden. Da die EU einen gemeinsamen Zollraum geschaffen hat, sind für innergemeinschaftliche Lieferungen weniger Formalitäten erforderlich.
Das Einheitspapier wurde durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Handelsformalitäten vom 20. Mai 1987 eingeführt und hat sechs andere Zolldokumente ersetzt. Ursprünglich galt es in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Der Vordruck besteht aus 8 Karten, die je nach Art des Verfahrens austauschbar sind.
Das Einheitspapier ist auf der Website des Finanzministeriums unter "Zoll" - "Formulare" zu finden. Die Zollanmeldungen werden heute unabhängig vom Verfahren ausschließlich elektronisch eingereicht und mit einem sicheren Schlüssel für die Datenübertragung signiert. Papierformulare werden nur noch sporadisch verwendet, hauptsächlich für einzelne Einfuhren. Es ist wichtig zu wissen, dass das Ausfüllen des Einheitspapiers nicht mehr eigenständig möglich ist, da die Zollbehörden diesen Vorgang nun übernehmen.
Reichen Sie das Einheitspapier bei der zuständigen Zollstelle für die Ausfuhr ein. Die Zollstelle wird durch den Standort des Absenders oder den Ort, an dem die Waren für den Transport verpackt oder verladen wurden, bestimmt. Das Einheitspapier ist die Zollanmeldung für die endgültige Abfertigung, die Berechnung der Zollgebühren und die Anmeldung der Mehrwertsteuer.
Die MRN ist ein eindeutiger Code für die Verfolgung und Kontrolle von Transportaktivitäten und dient als Bestätigung, dass Waren ein bestimmtes Land verlassen haben. Das MRN-Dokument wird als Strichcode ausgedruckt und dem TDT-Dokument für die transportierten Waren beigefügt, um den Transport von Anfang bis Ende zu begleiten.
Das MRN-Dokument enthält Angaben zu:
Die Erteilung der MRN erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erhält die Zollstelle die Ausfuhrzollanmeldung, prüft sie und sendet sie an den Anmelder. Nach positiver Prüfung wird die Anmeldung von der Zollstelle angenommen, die dann die MRN vergibt. Der Antragsteller erhält eine Bestätigung (IE-528), in der die Annahme der Anmeldung und die zugewiesene MRN bestätigt werden. Die Nummer wird von der Ausgangs- oder Eingangszollstelle auch im Carnet TIR vermerkt.
Die MRN-Nummer ist ein wesentlicher Bestandteil des ECS-Verfahrens, eines Gemeinschaftssystems, das den elektronischen Austausch von Ausfuhranmeldungen zwischen den Zollstellen in der Europäischen Union ermöglicht.
Die Digitalisierung von Daten im internationalen Transport, die jedem Transportvorgang eine spezifische Nummer zuweist, ermöglicht eine einfache Nachverfolgung. Nutzen Sie die MRN-Website zur Nachverfolgung von Ausfuhren, eine offizielle Plattform des Europäischen Rates, die Daten aus den IT-Systemen der einzelnen Länder sammelt und interessierten Parteien Informationen zum Versandverfahren zur Verfügung stellt. Aufgrund ihres Umfangs (über 3 Millionen Vorgänge monatlich) werden die Daten 100 Tage lang gespeichert, bevor sie gelöscht werden.
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