Die moderne TSL-Branche (Transport, Spedition, Logistig), ein Pfeiler der europäischen Wirtschaft, unterliegt zahlreichen Anforderungen und Vorschriften. Die ordnungsgemäße Organisation des Verkehrs hat große Auswirkungen auf die Entwicklung der einzelnen Länder sowie auf die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Fahrer*innen und anderer Verkehrsteilnehmer*innen. In unserem heutigen Artikel befassen wir uns mit einem der wichtigsten Abkommen im Straßenverkehr, dem AETR-Abkommen. Für wen gelten die Bestimmungen des Übereinkommens und in welchen Situationen? Informieren Sie sich!
Das AETR-Übereinkommen (kurz für "Accord Européen sur les Transports Routiers", deutsch: “Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals”) ist ein Abkommen, das mehrere wichtige Grundsätze für den internationalen Verkehr festlegt. Es wurde 1970 in Genf in Kraft gesetzt.
Das AETR-Übereinkommen ist ein Rechtsinstrument, das darauf abzielt, die Vorschriften in den einzelnen Ländern zu harmonisieren, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und einen angemessenen Standard der Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer*innen zu gewährleisten.
Deutschland unterzeichnete das AETR-Abkommen am 01. Juli 1970, am gleichen Tag wurde es auch verabschiedet. Das AETR-Übereinkommen trat in Deutschland am 5. Januar 1976 in Kraft. Dies war der Zeitpunkt, an dem das Übereinkommen allgemeingültig wurde, nachdem die erforderliche Anzahl von Staaten es ratifiziert hatte. In Deutschland wurde es durch entsprechende nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt, um die Regelungen des Übereinkommens in das deutsche Recht zu integrieren. Die geregelten Aspekte des AETR-Abkommens, insbesondere die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sowie den Einsatz von Kontrollgeräten im internationalen Straßenverkehr, sind in Deutschland in folgenden Rechtsvorschriften umgesetzt:
Das AETR-Übereinkommen regelt:
Das AETR-Übereinkommen gilt für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr, der außerhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und innerhalb des Hoheitsgebiets der Länder, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, mit Fahrzeugen durchgeführt wird, die in diesen Ländern zugelassen sind.
Im AETR-Übereinkommen ist auch das Mindestalter der Fahrer*innen festgelegt - 18 Jahre für Fahrzeuge mit Sattelanhängern und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen und standardmäßig 21 Jahre für andere Fahrzeuge. Nach den Bestimmungen des AETR-Übereinkommens müssen Fahrer*innen, die Fahrgäste befördern, ebenfalls 21 Jahre alt sein.
Das AETR-Übereinkommen sieht vor, dass die Lenkzeit in Wochen- und Tageszeiträumen angerechnet wird. Nach den Vorschriften darf die wöchentliche Lenkzeit von Fahrer*innen 56 Stunden nicht überschreiten. Gleichzeitig muss auch eine zweiwöchentliche Gesamtlenkzeit berücksichtigt werden, die 90 Stunden nicht überschreiten darf.
Wie lässt sich dies auf die täglichen Abschnitte übertragen? Gemäß Artikel 6 des AETR-Übereinkommens beträgt die tägliche Lenkzeit der Fahrer*innen 9 Stunden und kann zweimal pro Woche auf bis zu 10 Stunden erhöht werden.
Ziel des AETR-Übereinkommens ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und den internationalen Verkehr effizienter zu gestalten, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr. Ein wichtiger Aspekt ist die Harmonisierung der Vorschriften über die Beschäftigungsbedingungen und die Arbeitszeit von Berufskraftfahrer*innen, wodurch die rechtlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern beseitigt werden sollen.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Vorschriften über die tägliche und wöchentliche Höchstlenkzeit sollten die Fahrer*innen wissen, wie hoch die tägliche Ruhezeit nach den AETR-Vorschriften ist.
Wie regelt das AETR-Übereinkommen die Ruhezeiten auf einer Fähre oder einem Zug? Die Ruhezeit kann in einer solchen Situation in maximal drei Zeiträume aufgeteilt werden, wobei die Gesamtaktivitätszeit der Fahrer*innen zwischen diesen Zeiträumen 60 Minuten nicht überschreiten darf. Dem Triebfahrzeugführer muss ein Liegeplatz oder eine Liegefläche zur Verfügung gestellt werden.
Die folgenden Länder haben das AETR-Übereinkommen ratifiziert: Albanien, Andorra, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Montenegro, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Russische Föderation, Finnland, Frankreich, Griechenland, Georgien, Spanien, Nordirland, Kasachstan, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Mazedonien, Malta, Moldawien, Monaco, Niederlande, Deutschland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Schweden, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Italien.
Ja, die AETR-Regeln bilden einen Regelungsrahmen für die Länder, die das Übereinkommen unterzeichnet haben - alle Länder sind verpflichtet, sie in ihr internes Rechtssystem zu übernehmen.